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Batterieverordnung

Hinweis gemäß Batterieverordnung – BattV

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung Abschnitt 3 / §12 verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Mehr Informationen dazu finden Sie auch hier. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Batterien bei der Abgabe vollständig entladen sind, bzw. gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B. durch Abkleben der Pole mit Klebestreifen). Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Sammelstellen Österreich: https://www.elektro-ade.at/elektrogeraete-sammeln/liste-der-sammelstellen-in-oesterreich/

Schadstoffhaltige Batterien

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

 

 

Wir unterstützten ausdrücklich die Inhalte der Batterieverordnung. Daher bitten wir Sie eingehend, obige Hinweise zu beachten und mit uns gemeinsam für eine gesündere Umwelt zu sorgen.